Französische Fiskalarchive – Das ist doch ganz einfach!3>
Stimmt der Gesetzgeber hat es im Finanzgesetz von 2016 und auch in den nachfolgenden Klarstellungen sehr einfach für den Kassenhersteller definiert:Es müssen alle Daten im Klartext vorhanden sein. Es gibt kein genaues Format, beispielsweise bestimmte Datenfelder oder Datenformate, noch definierte Dateiformate, außer des darf nicht proprietär sein.