Warum sind das Finanzgesetz von 2016 und das BOI-30-10-30 so wichtig? Hier einen kurzen, verständlichen Überblick.

Wollen Sie wirklich in die tiefe gehen, wie die Konformität erreicht wird kontaktieren Sie uns!

Kassenbetreiber

Sie müssen keine Registrierkasse besitzen oder dem Konsumenten Belege aushändigen. Werden jedoch Umsätze elektronisch gespeichert muss eine gesetzeskonforme Kasse eingesetzt werden.

Wird keine Kasse eingesetzt oder ist sie nicht gesetzeskonform kann eine Strafe von 7 500,- verhängt werden und der Kassenbetreiber hat 30 Tage Zeit eine konforme Lösung einzusetzen.

Der Beweis für die Konformität ist entweder ein Zertifikat oder eine Bestätigungsbrief des Herstellers. Dieser muss bei einer Prüfung durch die Finanzbehörden vorgelegt werden.

Kassenhändler

Sie dürfen nur mehr gesetzeskonforme POS-System in den Handel bringen. Wird dem Kassenbetreiber eine nicht konforme Lösung verkauft oder das vorhandene POS nicht auf die konforme Version aktualisiert, steht der Verdacht des Umsatzsteuerbetrugs im Raum. Dies kann sogar mit Haftstrafen geahndet werden.

Kassenhersteller

Sie dürfen nurmehr gesetzeskonforme POS-System in Umlauf bringen. Sobald ein altes System aktualisiert wurde muss der Kassenhändler und/oder Kassenbetreiber informiert werden. Damit die Kassenbetreiber so schnell als möglich diese Version einsetzen können.

Damit das POS-System als konform anerkannt wird, muss entweder ein Zertifikat einer der beiden Zertifizierungsstellen erreicht werden. Dabei wird das System auf Herz und Nieren nach den Anforderungen geprüft.

Es kann auch eine Selbsttestierung erstellt werden. Dabei bestätigt der Hersteller selbst die Konformität seiner Systeme.

Eines der beiden Dokumente muss dem Kassenbetreiber ausgehändigt werden.

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