Seit dem 1. Januar 2018 sind umsatzsteuerpflichtige Kaufleute und Gewerbetreibende, die eine Kassensoftware (oder ein Kassensystem) verwenden, verpflichtet, eine sichere Software einzusetzen. Diese Kassensoftware muss die Bedingungen der Unveränderbarkeit, Sicherheit, Aufbewahrung und Archivierung von Daten erfüllen.

fiskaltrust bietet als unabhängiger Softwareentwickler eine lizenzkostenfreie Middleware an, welche bei der Gesetzeskonformität unterstützt. Da wir Unabhängig von Herstellern und Zertifizierungsstellen sind, versuche wir eine neutrale Information zum Thema „Registrierkassenverordnung 2018“ zu geben.

Wenn Sie noch mehr in die Tiefe gehen wollen schauen Sie auf unseren Blog: https://fiskaltrust.fr/de/neuigkeiten/

Gut zu wissen

Ein Software- oder Kassensystem ist ein Computersystem, das eine Registrierkassenfunktion bietet, d. h. es ermöglicht dem Händler, Zahlungen zu erfassen und zu speichern. Diese Vorgänge erzeugen nicht unbedingt ein Buchungsjournal.

Der französische Staat will damit den Mehrwertsteuerbetrugs bekämpfen. Das Finanzgesetz vom 29. Dezember 2015 enthält den Paragraph 88, der den Artikel 286 des Allgemeinen Steuergesetzes ändert, um den Betrugs besser zu bekämpfen.

Das Gesetz wurde seither nicht geändert, sondern durch verschiedene Verwaltungstexte (BOI) präzisiert.

Doch die Zeit der Toleranz ist nun vorbei!

Die POS-Systeme sind jetzt in der Schusslinie!

Im Klartext: Händler sind verpflichtet, zertifizierte bzw. vom Hersteller bestätigte Kassensoftware zu verwenden.

Sie können weiterhin Papierrechnungen verwenden, allein oder auch parallel. Die Anschaffung einer Registrierkassensoftware ist nicht zwingend erforderlich, aber wenn Sie sich für die Anschaffung einer solchen entscheiden und Sie Mehrwertsteuer erheben, muss die Software dem Gesetz entsprechen.

Und trotz Covid-19 beginnen jetzt die Kontrollen der französischen Finanzbehörden:

Fraude fiscale: près de 7,8 milliards d’euros récupérés grâce aux contrôles en 2020

Was sind die Risiken für den Kassenbetreiber?

Im Falle einer Inspektion hat der Händler 60 Tage Zeit, eine Bestätigung vorzulegen, die das Einhalten der vorgeschriebenen Standards belegt. Falls Sie nicht vorgelegt werden kann, kann eine Geldstrafe von 7.500 € pro Kasse verhängt werden.

Dieses einfache Bußgeld gilt, wenn Sie Ihre Kassensoftware nicht aktualisiert haben oder wenn Sie eine neuere Software gekauft haben, die trotz eines Zertifikats oder einer Bescheinigung tatsächlich nicht konform war, und wenn Sie in gutem Glauben handeln.

Denn noch immer gilt laut aktuellem Bulletin des Impôts: „Steuerpflichtige, die der Verwaltung eine gefälschte Bestätigung vorlegen und dabei wissen, dass es sich um einen Betrug handelt“, werden mit denselben Strafen belegt wie der (ausländische) Hersteller: 45 000€ Geldstrafe und drei Jahre Gefängnis. (section 40 du Bulletin des Impôts)

Im schlimmsten Fall kann es sogar zu einer Inhaftierung kommen oder auch zu Anpassung nach URSSAF.

Registrierkassen: Warum diese Verpflichtungen in den Jahren 2019-2020-2021?

Diese Verpflichtungen für Ihre Registrierkassen ergeben sich aus einem Gesetz zur Bekämpfung von Umsatzsteuerbetrug aus dem Jahr 2016. Registrierkassensoftware ermöglicht die Aufzeichnung von Transaktionen und der Sinn einer sicheren Kassensoftware besteht für den Staat darin, sicherzustellen, dass Händler Transaktionen nachträglich nicht ändern können.

Wer ist von diesen Verpflichtungen betroffen?

Vereinfacht ausgedrückt betrifft dies alle Händler und noch mehr alle umsatzsteuerpflichtigen Gewerbetreibenden, die Zahlungen über eine Registrierkasse, eine Software oder ein Kassensystem erfassen, unabhängig von der Branche, in der sie tätig sind. Diese Regelung gilt sowohl für physische Geschäfte als auch für den eCommerce.

Ausnahmen sind für die folgenden Fälle vorgesehen:

  • 100 % B2B-Aktivitäten
  • Gewerbetreibende, die nur umsatzsteuerbefreite Tätigkeiten ausführen
  • Freiberufler, die von der Mehrwertsteuerbefreiung profitieren
  • Pauschale Erstattungsregelung für die landwirtschaftliche Mehrwertsteuer
  • Geschäfte, bei denen alle Zahlungen direkt über ein Kreditinstitut abgewickelt werden

Ist Ihre Registrierkasse gesetzeskonform?

Ihr Registrierkassenhersteller/Lieferant muss Ihnen eine individuelle Bescheinigung ausstellen. Dieses Dokument liegt in seiner Verantwortung und muss die folgenden Informationen enthalten:

  • Name und Version der Software
  • Datum des Erwerbs der Software durch den Kunden
  • Hinweise auf die Einhaltung der Bedingungen der Unveränderbarkeit, Sicherheit, Konservierung und Archivierung

Ihr Registrierkassenhersteller/Lieferant muss Ihnen ein Zertifikat aushändigen.

  • Es muss von einer akkreditierten Stelle  z. B. LNE oder AFNOR ausgestellt sein
  • Es muss Laufzeit, Herstellername und -adresse und Softwarename und -version beinhalten

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