Am 18. Januar 2024 veröffentlichte das französische Finanzministerium eine Pressemitteilung über die Reform der elektronischen Rechnungsstellung.
Die wichtigsten Informationen sind die Agenda:
Gemäß Artikel 91 des Finanzgesetzes Nr. 2023-1322 vom 29. Dezember 2023 für das Jahr 2024 wird die Einführung erfolgen:
- 1. September 2026 für große und mittelgroße Unternehmen; bis zu diesem Datum müssen alle Unternehmen in der Lage sein, dematerialisierte Rechnungen zu erhalten
- 1. September 2027 für kleine und mittlere Unternehmen und Kleinstunternehmen.
Außerdem wurde die erste Liste der potenziellen Kandidaten für die „Platforme de dématérialisation“ (PDP) veröffentlicht.
Quellen:
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