Allgemeine Einführung der elektronischen Rechnungsstellung: Verschiebung des für 2024 geplanten Inkrafttretens

Am 28. Juli gab die französische Steuerverwaltung bekannt, dass sich die allgemeine Einführung der elektronischen Rechnungsstellung verzögern wird. Ursprünglich war der Start dieser großen Steuerreform für Juli 2024 geplant, nun wird sie verschoben.

Das Ziel dieser Reform ist es:

  • Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen durch Verringerung des Verwaltungsaufwands und Steigerung der Produktivität durch Dematerialisierung;
  • Vereinfachung der MwSt-Meldepflichten durch vorausgefüllte Steuererklärungen;
  • die Betrugsbekämpfung zu verbessern, was den gutgläubigen Wirtschaftsbeteiligten und dem fairen Wettbewerb zugute kommt;
  • Verbesserung der Echtzeit-Kenntnisse über die gewerbliche Wirtschaft.

Dies ist Teil des französischen Gesamtplans zur Digitalisierung.

Weitere Informationen finden Sie in der Pressemitteilung: hier