Wir wissen wie schwierig es sein kann nationale Gesetze zu verstehen und diese auch noch umzusetzen. Besonders Frankreich zeichnet sich durch sehr komplexe Rechtsvorschriften aus. Dabei ist die gesetzeskonforme Umsetzung nicht ausgenommen. Zusätzlich wird es durch verschiedene Mitspieler auf dem Markt nicht einfacher den Durchblick zu haben. Als fiskaltrust.France habe es wir uns zum Ziel gesetzt, transparent und unabhängig aufzuklären und unsere Partner zu unterstützen.
Was verlangt der Gesetzgeber von UnternehmerInnen?
In Frankreich gibt es weder ein Registrierkassenpflicht noch eine Belegerteilungspflicht, wie in anderen europäischen Ländern. Es ist sogar so, dass Kaufleute noch ein handschriftliches Kassenbuch führen dürfen. Jedoch hat der Gesetzgeber folgende Einschränkung festgelegt: Wer Kassenbelege elektronisch verarbeitet und speichert, muss eine entsprechend sicheres Kassensystem einsetzen.
Was ist ein sicheres Kassensystem?
Auch hier hat der Gesetzgeber in Frankreich eine sehr eindeutige, jedoch einfache Antwort parat. Dies hat er im Paragraph 88 des Finanzgesetzes von 2016 (article 88, LOI n° 2015-1785 du 29 décembre 2015 de finances pour 2016) definiert. Dies wurde dann mit mehreren Erlässen präzisiert wobei der letzte am 30. Dezember 2020 unter BOI-TVA-DECLA-30-10-30 publiziert wurde. Dabei wird gleich im 1. Absatz festgelegt, dass Kassensysteme den sogenannten ISCA-Prinzipien genügen müssen.
- Unveränderlichkeit (Inalterability)
- Sicherheit (Security)
- Datenspeicher (Conservation)
- Archivierung (Archiving)
Sobald diese vier Regeln in das Kassensystem integriert wurden, entspricht das Kassensystem dem Gesetz. Es sind keine weiteren Maßnahmen zur Kassensicherheit, wie zusätzliche Hardware, vorgesehen. Auch ist die Umsetzung der vier Prinzipien nicht exakt definiert, sondern es sind nur bestimmte technische Mindestanforderungen festgelegt worden.
Wie beweist man den Einsatz eines sicheren Kassensystems?
Diese Frage wurde auch eindeutig vom Gesetzgeber beantwortet: Jeder Kassenhersteller welche eine Registrierkasse oder eine Kassensoftware in Umlauf bringt muss diese entweder von einer unabhängigen Stelle zertifizieren lassen oder kann sich selbst ein Testat über die Konformität ausstellen. Auch eine Einschränkung gibt es dazu. Wer seine Kassensoftware für die eigene Verwendung und nicht für den Verkauf an Dritte erstellt, muss die Software zertifizieren lassen.
Zertifizieren oder Testieren?
Dazu haben wir bereits einen Post geschrieben um die Vorteile und auch Nachteile zu beleuchten. Werfen wir trotzdem nochmals einen kurzen Blick darauf. Denn besonders dieses Thema wird sehr oft mir marktschreierischen Argumenten versehen. Auch wird oft mit der Angst der Marktbeteiligten gespielt. Versuchen wir hier einen neutralen Blick darauf zu werfen.
Testieren!
Ja es ist möglich sich selbst als gesetzeskonform zu erklären. Dies ist natürlich eine sehr einfache Lösung um den französischen Markt zu betreuen. Als Kassenhersteller füllen Sie ein, von der Legislative vorgeschlagenes, Formular aus, unterzeichnen es und übergeben es dem Kassenbetreiber.
Ist es wirklich so einfach? Ja genau so ist es! Doch es sind nicht nur Vorteile zu finden. Die Auto-Testierung ist kostengünstig, niemand prüft Ihre Software, der Zeitaufwand der Implementierung ist viel geringer und auch Änderungen am Kassensystem können jederzeit durchgeführt werden. Auf der anderen Seite stehen jedoch die Nachteile. Sie müssen die ISCA-Prinzipien selbst und vollständig umsetzen, Kassenbetreiber vertrauen mehr auf die Zertifizierung, Änderungen der Rechtslage werden nicht vorab erkannt und das gesamte Risiko bei einer fehlhaften Umsetzung liegt beim Kassenhersteller. Außerdem ist das zur Verfügung stellen einer falschen Auto-Testierung mit empfindlichen Strafen belegt. Dies beginnt bei sehr hohen Geldstrafen und kann sogar mit einer Haftstrafe enden.
Einen Teil der Nachteile können Sie mit fiskaltrust ausgleichen. Einen Großteil der Umsetzung der ISCA-Prinzipien ist in der lizenzfreien fiskaltrust.Middleware enthalten, die Beobachtung der Gesetze kann fiskaltrust für Sie übernehmen und auch das Risiko kann zu einem Teil an fiskaltrust übergeben werden.
Haben Sie Interesse daran? Nehmen Sie unverbindlich Kontakt mit unserem Key Account Manager auf um noch mehr zu erfahren!
Zertifizieren!
Manche Kassensysteme müssen zertifiziert werden und andere wollen die Nachteile der Auto-Testierung überwinden und lassen Ihre Produkte unabhängig prüfen. Dazu gibt es zwei französische Organisationen zum Erreichen des Zertifikats.
Infocert
bietet eine Zertifizierungsprozedur an, welche mit der Erlaubnis endet, die Marke „NF-525“ im täglichen Geschäftsverkehr zu nutzen.
Dieses private Unternehmen ist bei dem kostenpflichtigen Regelwerk gegenüber AFNOR und COFRAC verantwortlich und prüft Ihr Produkt gegenüber diesem Referenzwerk. Darin sind die technische Umsetzung der ISCA-Prinzipien genau definiert. Teilweise verlang das Referenzwerk mehr als der Gesetzgeber vorgesehen hat oder definiert die gesetzlichen Vorgaben sehr exakt ohne weiteren Spielraum. Dies kann ein Nachteil sein, da sich manches sehr schwer umsetzen lässt oder auch die Geschäftsprozesse der Kassenbetreiber verändert. Zusätzlich wird auch der Kassenhersteller im Hinblick auf Qualität der Produkterstellung geprüft. Diese Prüfung, Audit genannt, wird von zwei unabhängigen Auditoren durchgeführt und dauert zwischen 2 und 5 Tagen.
Nach dem ersten Audit wird das Kassensystem jährlich einem sogenannten Reaudit unterzogen. Dieses hat in etwa 75% des Umfangs des initialen Audits. Und nach drei Jahren wird der Zyklus mit einem vollen Audit wieder begonnen.
LNE
ist eine staatliche Institution, welche ebenfalls eine Zertifizerungsprozedur an. Auch hier wird am Ende ein Zertifikat ausgestellt und zusätzlich ein Siegel für den täglichen Geschäftsverkehr zur Verfügung gestellt.
Diese Zertifizierungsstelle arbeitet mit einem öffentlich und frei erhältlichen Regelwerk, mit dem Kassensoftware überprüft wird. Selbstverständlich sind hier ebenfalls die ISCA-Prinzipien definiert. Hier wird der Schwerpunkt zusätzlich auf die Qualitätssicherung und das Compliance Management gelegt. Es werden 19 Regeln festgelegt, wie die Konformität zum Gesetz erreich werden kann. Zusätzlich werden aber Beispiele zur Umsetzung zur Art der Überprüfung angegeben. Exakte technische Vorgaben findet man in diesen Regeln jedoch nicht. Auch dieser Prozess endet mit einem Audit durch zwei unabhängige Auditoren und dauert etwa drei Tage.
Auch diese Organisation überprüft das zertifizierte Kassensystem in einem jährlichem Abstand. Hier werden jedoch nur die Änderungen am System überprüft bzw. notwendige Anpassungen an eine geänderte Gesetzeslage. Ein vollständiges Audit ist hier nur notwendig, falls das POS-System gravierende Änderungen erfahren hat.
Als unabhängiger Anbieter einer Middleware unterstützen wir Sie beim Erlangen der Zertifizierung mit jeder Organisation. Haben wir Interesse geweckt? Nehmen Sie unverbindlich Kontakt mit unserem Key Account Manager auf um noch mehr zu erfahren!
Welche Pflichten hat der Kassenhersteller und welche der -betreiber?
Neben dem Einsatz des gesetzeskonformen POS-Systems gibt es jedoch noch weitere Pflichten.
Der Hersteller muss eine durchgängige Versionierung seines POS-Systems und eine Verfolgbarkeit der Änderungen am System sicherstellen.
Das POS-System muss auch ein Fiskalarchiv erstellen können. Darin müssen alle Daten des Systems enthalten sein, es muss mit jedem beliebigen Editor lesbar sein und darf nur die Daten von maximal 365 Tagen enthalten. Zusätzlich muss eine Erklärung zum Inhalt des Archivs (Beispielsweise der Bedeutung der Datenfeldnamen) in französischer Sprache zur Verfügung gestellt werden.
Auch für das Erstellen oder für den Download des Archivs muss eine Schritt-für-Schritt-Anleitung in französischer Sprache vorliegen.
Und zu guter Letzt muss der Hersteller auch ein Prüftool für das Archiv zur Verfügung stellen.
Auch das Zertifikat oder die Bescheinigung über die Testierung muss dem Kassenbetreiber unverlangt und in französischer Sprache zur Verfügung gestellt werden.
Im Gegensatz dazu muss der Kassenbetreiber das Zertifikat oder die Bescheinigung über die Testierung im Falle einer Kontrolle vorweisen. Dies kann entweder als Ausdruck oder auch elektronisch, zum Beispiel als pdf-Datei, erfolgen.
Auf Basis der unabhängigen und lizenzkostenfreien fiskaltrust.Middleware können Sie diese Anforderung selbst umsetzen oder sich unterstützen lassen. Nehmen Sie unverbindlich Kontakt mit unserem Key Account Manager auf um noch mehr zu erfahren!
Welche Konsequenzen kann es geben?
Immer wieder treffen wir auf Argumente und Aussagen, welche Angst verbreiten. Angst vor Strafen, vor dem komplexen Gesetzen, vor der Umsetzbarkeit der Gesetze, vor der Kontrolle und noch vor vielen anderen Dingen.
Wir denken, Angst ist ein schlechter Ratgeber und absolut nicht angebracht. Bei einer professionellen, klaren und transparenten Herangehensweise an dieses Thema kann ein gesetzeskonformes POS-System innerhalb kurzer Zeit realisiert werden!
Natürlich hat der Gesetzgeber auch Strafen für das Nichteinhalten der Gesetze vorgesehen. Wir nennen hier nur zwei Beispiele. Einerseits wollen wir noch mehr zur Verunsicherung beitragen und andererseits wollen wir auf mögliche Gefahren im täglich Business hinweisen.
Kann der Kassenbetreiber kein Zertifikat oder keine Bescheinigung für das eingesetzte POS-System vorweisen, müssen pro Installation € 7 500 bezahlt werden. Danach hat man 60 Tage Zeit um einen gesetzeskonformen Zustand herzustellen.
Existiert eine zertifizierte Version eines POS-Systems und wird diese nicht eingesetzt, sondern eine ältere/neuere Version verwendet, wird dies als Betrugsversuch ausgelegt und kann mit hohen Geldstrafen oder sogar einer Haftstrafe belegt werden.
Gesetzeskonforme POS-Systeme für Frankreich!
fiskaltrust versucht als Partner transparent und unabhängig zu informieren und zu unterstützen. Unser Ziel sind gesetzeskonforme POS-Systeme ohne
- die Kosten zu erhöhen.
- Prozesse beim Betreiber zu verändern.
- Einschränkungen in der Entwicklung zu erzeugen.
Dazu stellen wir unsere lizenzkostenfreie und systemunabhängige fiskaltrust.Middleware an. Damit kann ein POS-System gesetzeskonform werden. Für den Hersteller bieten wir ein Begleitung im Zertifizierungsprozess oder Hilfestellung zur Auto-Testierung an.
Durch unsere Unabhängigkeit von Herstellern und Dritten am Markt können wir mit Ihnen die ideale Lösung erarbeiten. Wir begleiten gerne Ihren Erfolg am französischen Markt.