Angesichts der verbesserten Gesundheitssituation in Frankreich hat die Regierung heute die zweite Stufe aus dem ShutDown eingeleitet.

Reisen, Wiedereröffnung von Cafés, Bars und Restaurants, Parks und Gärten, allmähliche Wiederaufnahme des kulturellen und sportlichen Lebens, Vorbereitung der Ferien… Phase 2 der Aufhebung des ShutDowns wird vom 2. bis 21. Juni 2020 stattfinden.

Von heute an unterscheidet Frankreich daher eine orangefarbene Zone, die die Île-de-France, Französisch-Guayana und Mayotte (ein Gebiet, das noch besondere Wachsamkeit erfordert) umfasst, und eine grüne Zone für die übrigen Departements.

Die Regierung hat nochmals bekräftigt, dass das Einhalten von Barrieregesten und physischem Abstand absolut notwendig ist, dass die Begrenzung auf Gruppen von 10 Personen im öffentlichen Raum beibehalten wird und dass Telearbeit nach wie vor zu bevorzugen ist.

Cafés, Bars, Restaurants

  • Wiedereröffnung aller Einrichtungen in der grünen Zone
  • Teilweise Wiedereröffnung der Einrichtungen (nur Terrassen) in der orangefarbenen Zone

In allen Cafés, Bars und Restaurants muss ein Mindestabstand von 1 Meter zwischen den Tischen und maximal 10 Personen pro Tisch eingehalten werden. Außerdem müssen Mitarbeiter und Kunden Masken tragen, wenn sie sich in den Lokalen bewegen.

Touristische Unterkünfte (Feriendörfer, Familienferienhäuser, Sammelgasthöfe und Campingplätze)

Touristenunterkünfte können auch geöffnet werden, vorausgesetzt, dass spezifische Hygienevorschriften eingehalten werden:

  • Eröffnung am 2. Juni 2020 für die Grünzone
  • Eröffnung am 22. Juni 2020 für die Orange Zone

Die Sommerlager werden am 22. Juni 2020 wieder eröffnet.

Reisen

Der Premierminister kündigte am vergangenen Donnerstag auch das Ende des Reiseverbots für Reisen über 100 km ab dem 2. Juni an.

Nichtsdestotrotz unterliegt der Reiseverkehr zwischen dem französischen Mutterland und Überseefrankreich nach wie vor zwingenden gesundheitlichen, familiären oder beruflichen Gründen, wobei für Mayotte und Französisch-Guayana besondere Maßnahmen gelten.

Für Reisen innerhalb der Europäischen Union werden die Beschränkungen an den Binnengrenzen bis zum 15. Juni 2020 beibehalten. Ab diesem Datum wird eine europäische Koordinierung eingerichtet, um die Binnengrenzen wieder zu öffnen, aber auch um eine gemeinsame Position zum Reisen außerhalb der Europäischen Union zu verabschieden.

Kultur, Freizeit, Sport

Wie bei den Touristenunterkünften können Freizeiteinrichtungen unter der Bedingung geöffnet werden, dass bestimmte Hygienevorschriften eingehalten werden:

  • 30. Mai 2020 für Parks und Gärten;
  • 2. Juni 2020 für Strände, Seen und Gewässer und für alle Museen und Denkmäler;
  • 22. Juni 2020 für alle Kinos.

Schwimmbäder, Turn- und Sporthallen, Freizeitparks, Theater und Konzerthallen werden in zwei Phasen wiedereröffnet:

  • 2. Juni 2020 für die grüne Zone.
  • 22. Juni 2020 für die orangefarbene Zone

Zur Erinnerung: Bis mindestens 21. Juni 2020 sind nicht erlaubt und/oder für die Öffentlichkeit noch nicht zugänglich:

  • Versammlungen von mehr als 10 Personen im öffentlichen Raum;
  • Team- und Kontaktsportarten;
  • Diskotheken und Spielsäle;
  • Stadien und Pferderennbahnen.

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