Dienstag 17. März 2020 das Land wurde mit Ausgangsbeschränkungen und Einschränkungen überzogen! Gleichzeitig versuchen die Behörden, die Auswirkungen der COVID-19-Gesundheitskrise auf die Unternehmen zu minimieren. Es werden Kurzarbeit gefördert, die Verschiebung der Zahlung von Sozialbeiträgen, aber auch die Möglichkeit, die Zahlung der nächsten Fälligkeiten für Körperschaftsteuer und Lohnsteuer zu verschieben. 

fiskaltrust zeigt Ihnen die von der Regierung angekündigten Maßnahmen zur wirtschaftlichen Bewältigung der Coronavirus-Krise. 

Home-Office: 

Angesichts der aktuellen Situation kann Home-Office auf Antrag des Arbeitnehmers vom Arbeitgeber nicht abgelehnt werden. Sobald die Aktivität dies zulässt, ist die Einrichtung von Telearbeit vorgeschrieben. 
Das Arbeitsministerium hat nach der Rede des Präsidenten am 16. März 2020 auch klargestellt, dass Home-Office jetzt die Regel ist und dass Arbeiten außerhalb der Wohnung nur zulässig ist, falls ein Home-Office absolut nicht eingerichtet werden kann. 

Kurzarbeit: 

Die Regierung ermutigt Unternehmen, Kurzarbeit zu beantragen, und der Präsident hat angekündigt, dass die an die Arbeitnehmer gezahlten Vergütungen vollständig erstattet werden. 
Die Regierung diskutiert derzeit die praktische Umsetzung dieser Maßnahme. Dennoch hat das Arbeitsministerium bereits folgende Informationen zur Verfügung gestellt: 

  • Unternehmen haben einen Monat (30 Tage) Zeit, um Kurzarbeit rückwirkend zu melden. 
  • Innerhalb des 4,5-fachen des Mindestlohns sollte der Plan zur Kurzarbeit die gesamte Vergütungen abdecken, die das Unternehmen den Mitarbeitern zahlt. 

Kinderbetreuungsgeld:

Nach der Schließung aller Schulen wurde ein System eingeführt, das dem Tagesgeld für Eltern ähnelt, die sich um ihre Kinder kümmern müssen. Somit kann einer der beiden Elternteile ohne Wartezeit eine Entschädigung von maximal 20 Tagen erhalten. 

Bezahlter Urlaub:

Ein Arbeitgeber hat die Möglichkeit, Arbeitnehmer, die bereits Urlaubstermine festgelegt haben, zu bitten, diese zu verschieben, damit sie dem Zeitraum der Kurzarbeit entsprechen. 
Ein Arbeitgeber kann auch eine Woche bezahlten Urlaub für den Arbeitnehmer bestimmen, nachdem eine gemeinsame Übereinstimmung im Betrieb oder der Filiale gefunden wurde. 

Aufschub von Beiträgen: 

Unternehmen, die dies wünschten, konnten die Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen auf den 15. März verschieben. Die monatliche Frist vom 20. März 2020 für Selbstständige muss  nicht eingehalten werden. 

Steuerabrechnungsfristen: 

Unternehmen, die mit finanziellen Schwierigkeiten konfrontiert sind, können die Zahlung der nächsten Körperschafts- und Lohnsteuerzahlungen ohne Strafe aufschieben. Die Regierung schlägt außerdem vor, monatliche Aufträge über die Zahlung der Grundsteuer und des CFE auszusetzen. Diese angekündigten Maßnahmen betreffen derzeit nur die direkten Steuern. Quellensteuer und Mehrwertsteuer sind derzeit von dieser Maßnahme ausgenommen. In einer Mitteilung der Steuerverwaltung ist jedoch festgelegt, dass bei verspäteter Zahlung indirekter Steuern keine Strafen erhoben werden. 

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