Möchten Sie sicherstellen, dass Ihr POS-System oder Ihre Registrierkasse den steuerlichen Vorschriften entspricht?
Doch Sie wissen nicht, wo Sie anfangen sollen?
Dieser Artikel kann Ihnen bei der Entscheidung helfen!
Sie wissen es sicherlich schon: Seit Januar 2018 müssen alle Kassenprogramme, Registrierkassen und POS-Systeme abgesichert sein. Außerdem müssen die gesetzlichen Bedingungen für Interoperabilität, Sicherheit, Aufbewahrung und Archivierung von Daten erfüllt werden.
Als Erstes müssen Sie daher sicherstellen, dass Ihre Software die gesetzlichen Anforderungen vollständig erfüllt.
Die Bestätigung über die Einhaltung des Gesetzes kann auf zwei Arten erfolgen:
- Individuelles Zertifikat des Herstellers der Buchhaltungs- oder Verwaltungssoftware oder des betreffenden Kassensystems;
- Zertifikat, welches von einer akkreditierten Stelle unter den in Artikel L.433-4 des Verbraucherschutzgesetz vorgesehenen Bedingungen ausgestellt wurde.
Sie haben mehrere Kassensysteme im Einsatz? Sie müssen für jedes einzelne eingesetzte Produkte eine Bestätigung oder Zertifikat vorlegen.
Aber welche Lösung ist die ideale?
fiskaltrust, hilft eine klare Entscheidung zu treffen!
Selbst-Testierung bzw. Bestätigung
Die Bestätigung kann ein Hersteller selbst, auf Basis einer Vorlage des Gesetzgebers, ausstellen. Die Bestätigung muss ausdrücklich darauf hinweisen, dass die Software (das POS-System) den Bedingungen der Unveränderlichkeit, Sicherheit, Aufbewahrung und Archivierung der geplanten Daten entspricht.
Die Bestätigung ist für jeden Anwender/jede Anwenderin individuell ausgestellt. Daher ist es auch nicht erlaubt, eine Bestätigung eines anderen Anwenders/einer anderen Anwenderin zu verwenden, auch wenn es sich um exakt dasselbe POS-System handelt.
Zusätzlich müssen der Name und die Version der betroffenen Software bzw. des POS-Systems genau angegeben werden. Die Bestätigung ist jedoch auch für weitere Unterversionen gültig.
Der Weg der Selbstzertifizierung ist nach wie vor sehr kompliziert. Es ist mit erheblichem finanziellen und personellen Aufwand verbunden. Um den gesetzlichen Vorgaben zu entsprechen, muss die Software entwickelt, getestet und auch gewartet werden.
Die Bestätigung kann jedoch eine riskante Lösung sein. Bei einer Prüfung durch die Finanzbehörden, bleiben bei einer Beanstandung nur 30 Tage Zeit um Kommentare abzugeben. Wenn die Nichteinhaltung bestätigt wird, riskieren Sie eine Geldstrafe von 7.500 € pro POS-System und Version. sowie eine systematische Steuerprüfung. Sie haben dann nur noch 60 Tage Zeit, um die Anforderungen zu erfüllen.
Zertifikat von LNE oder Infocert:
Der Gesetzgeber ermächtigt die COFRAC, Zertifizierungen durch Drittorganisationen durchführen zu lassen. Dies sind die Zertifizierung von Kassensystemen durch LNE und die NF-Zertifizierung von Kassen-Software (NF525) durch Infocert.
Mit einer Zertifizierung können Sie gegenüber den Steuerbehörden die Unveränderlichkeit, Sicherheit, Aufbewahrung und Archivierung der aufgezeichneten Daten bescheinigen.
Wie bei der Selbstzertifizierung erfordert auch die Zertifizierung mit LNE oder Infocert einen hohen Aufwand bei der Entwicklung, Prüfung und Wartung der POS-System. Darüber hinaus können die für die Erlangung der Zertifizierung erforderlichen Bedingungen anspruchsvoller sein, als die gesetzlich vorgeschriebenen.
Der Zertifizierungsprozess ist langwierig und kostenintensiv. Sie müssen eine umfassende Dokumentation erstellen und verschiedene Audits durchführen… Kurz gesagt, Sie müssen mit Sicherheit ein vollständiges Team einsetzen, um Ihr Zertifikat zu erhalten und zu überwachen.
Und warum machen Sie sich das Leben nicht einfacher,
indem Sie die Dienste von fiskaltrust in Anspruch nehmen!
fiskaltrust bietet maßgeschneiderte Beratungsleistungen an, die Sie bei der Zertifizierung Ihres Kassensystems unterstützen. Ob Sie Ihre Registrierkassensoftware bei LNE oder Infocert zertifizieren oder auch die Selbst-Testierung wählen; Wir haben die Lösung für Sie!
Dank der Integration von fiskaltrust.Service in Ihr System, erfüllen Sie die Anforderungen an Unveränderlichkeit, Sicherheit, Aufbewahrung und Archivierung von Daten, die das französische Finanzgesetz von 2016 vorschreibt.
Unser Expertenteam berät und unterstützt Sie auch gerne bei der Zertifizierung. Sie haben nur einen Ansprechpartner und fiskaltrust hilft Ihnen bei der Erstellung Ihres Zertifizerungsantrags, bei der Kommunikation zu den verschiedenen Organisationen, bei der Fortschrittsverfolgung der Zertifizerung, …
fiskaltrust ist Ihr vertrauenswürdiger Partner!
Wir sind Mitglied des NF-Komitees 552 zur RGDP und des Club Accès, welcher die Weiterentwicklung der Marke NF 525 anführt.