Die große nationale Debatte hat gezeigt, dass die Franzosen immer mehr auf die Umwelt achten und den Transfer zur ökologischen Lebensweise beschleunigen wollen. Damit jeder täglich handeln kann, hatte die Regierung ab Frühjahr 2018 verschiedene Maßnahmen vorgestellt, die darauf abzielen, weniger Abfälle zu produzieren, Ressourcen besser zu verbrauchen und besser zu verwalten. Diese Roadmap für die Kreislaufwirtschaft wurde nun durch ein Abfallgesetz ergänzt. Nach der Verabschiedung durch das Parlament Ende Januar 2020 wurde am 11. Februar das Abfallschutzgesetz für eine Kreislaufwirtschaft erlassen. 

Das Abfallschutzgesetz für eine Kreislaufwirtschaft basiert auf fünf Säulen: 

  • Einwegplastik aus dem Kreislauf entfernen
  • Verbraucher besser informieren
  • Maßnahmen gegen geplante Veralterung ergreifen
  • Bessere Produktion
  • Gegen Abfall vorgehen und zur Wiederverwendung aus Solidarität auffordern 

Heute interessiert uns der letzte Punkt, der das Ende des systematischen Druckens von Belegen vorsieht. 

Das Ende des automatischen Belegdrucks 

In dem Gesetzentwurf erinnerte die Regierung daran, dass das Drucken von Quittungen für bei einem kleineren Betrag als 25 EUR einschließlich Steuern, bereits bisher nicht verpflichtend war. Und die Regierung machte geltend, dass in Frankreich das Drucken von Quittungen systematisch sei, auch wenn der Kunde dies ablehnte und am Ende den Beleg nicht entgegennahm. 

Dies stellt Milliarden von Kassenbons dar, welche nutzlos und ohne weitere Verwendung jedes Jahr in Frankreich erstellt würden. 

Die Regierung betont auch, dass diese Belege nicht vollkommen unbedenklich für die Gesundheit sein könnten. Dies trotz der Entscheidung vieler Unternehmen Thermopapier die statt Bisphenols A statt F oder S verwenden. Wobei nicht ausreichende Studien gezeigt haben, dass diese nicht toxisch oder schädlich sind. 

Das Abfallschutzgesetz für eine effiziente Kreislaufwirtschaft beendet daher das systematische Drucken von Belegen in Frankreich. Die einzige Ausnahme ist der ausdrückliche Wunsch des Kunden nach einem Kaufnachweis. 

Das am 1. Januar 2023 festgelegte Ziel ist das nicht-drucken von Kaufbelegen. 

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Quelle: https://www.legifrance.gouv.fr/affichTexte.do;jsessionid=981B6A006CD4A64802D191938A831725.tplgfr37s_1?cidTexte=JORFTEXT000041553759&dateTexte=&oldAction=rechJO&categorieLien=id&idJO=JORFCONT000041553756