Was sieht das Finanzgesetz 2020 für den Handel im eCommerce vor?

Der eCommerce sollte bereit sein: Der Gesetzesentwurf für 2020 wurde dem Ministerrat vorgelegt. Er enthält mehrere Maßnahmen in Bezug auf die Mehrwertsteuer und einige dieser Maßnahmen zielen auf die Bekämpfung des Mehrwertsteuerbetrugs im elektronischen Geschäftsverkehr ab. Um die europäische Richtlinie vom 5. Dezember 2017 so schnell wie möglich anzupassen, will die Regierung UnternehmerInnen im eCommerce dazu zwingen, Mehrwertsteuer auf die Einkäufe aller französischer KonsumentInnen einzuheben.

Wenn ein französischer Verbraucher ein Produkt von einer ausländischen eCommerce Shop kauft, muss die Rechnung die Mehrwertsteuer ausweisen und der/die HändlerIn muss diese in der Folge an den französischen Staat abführen.

Diese Maßnahme betrifft alle B2C-Online-Vertriebsstandorte und sollte spätestens am 1. Januar 2021 in Kraft treten.

Außerdem müssen Online-Verkaufsplattformen ein Register führen, das 10 Jahre lang aufbewahrt werden muss. Dieses Register muss den Ursprung und den Bestimmungsort jedes Pakets enthalten. Weiters soll es damit auch möglich sein, die ordnungsgemäße Zahlung der Mehrwertsteuer nachzuverfolgen.

Mit dem Gesetz erhält die französische Verwaltung ein Recht auf direkte Kommunikation mit Lager- und Logistikplattformen. Dies dient der Verfolgung der Einfuhrmengen und der eindeutigen Identifizierung der umsatzsteuerpflichtigen Person(en).

Schließlich plant die Behörde, im Internet eine „schwarze Liste“ der Plattformbetreiber zu veröffentlichen, die als nicht kooperativ gelten. In dieser Liste werden die Websites aufgeführt, die ihren Steuerpflichten wiederholt nicht nachgekommen sind.

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